JUGENDSATZUNG


PRÄAMBEL
1. ZIELE DER JUGENDARBEIT
2. NAME UND MITGLIEDSCHAFT
3. FACHABTEILUNG
4. ORGANE DER JUGENDABTEILUNG
5. VEREINSJUGENDTAG
6. AUFGABEN DER VEREINSJUGENDTAGE
7. LEITUNG DER JUGENDABTEILUNG
8. VEREINSJUGENDTAGE
9. JUGENDVORSTAND
10. SPIELORDNUNGEN
11. IN ALLEN WEITEREN PUNKTEN IST DIE HAUPTSATZUNG ANZUWENDEN
12. JUGENDORDNUNGSÄNDERUNGEN
13. DIE JUGENDSATZUNG


Präambel
In dem Bewußtsein dass das Fußballspiel aufgrund seiner Vielseitigkeit den jungen Menschen
besonders entspricht,


in der Überzeugung dass das Fußballspiel ein hervorragendes Mittel ganzheitlicher Erziehung
ist und
in der Absicht außerschulisch sportliche und außersportliche Erziehungsarbeit zu leisten,
gibt sich die Jugend des Sportvereins „Schwarz - Weiß Meckinghoven e.V.
1929“ folgende Ordnung:


1. Ziele der Jugendarbeit
Die Jugend unseres Vereins soll das Fußballspiel als Grundlage sportlicher
Jugendarbeit pflegen und fördern.
Jede sportliche Betätigung muss der Gesamtheit und der körperlichen
Leistungsfähigkeit dienen und soll die Lebensfreude wecken und steigern.
Ziel der Jugendarbeit ist der kritische, mündige und zur aktiven Mitarbeit
auch an der Verbesserung der gesellschaftlichen Verhältnisse bereite
Jugendliche.


2. Name und Mitgliedschaft
Mitglieder der Jugendabteilung des Sportvereins "Schwarz - Weiß
Meckinghoven e.V. 1929" sind alle Jugendlichen, die im
Sinne des §4 der Jugendspielordnung des Westdeutschen Fußballverbandes
Jugendliche sind sowie alle gewählten und
berufenen Mitarbeiter der Jugendabteilung.
Über die Aufnahme des Jugendlichen entscheidet der Jugendvorstand.


3. Fachabteilung
Die einzelnen Fachabteilungen (soweit vorhanden) unseres Sportvereins bilden eigenständige Jugendabteilungen.


4. Organe der Jugendabteilung
a) der Vereinsjugendtag
b) der Jugendvorstand


5. Vereinsjugendtag
Es gibt ordentliche und außerordentliche Vereinsjugendtage.
Sie sind die obersten Organe der Jugend unseres Vereins und bestehen aus allen Mitgliedern der Jugendabteilung.


6. Aufgaben der Vereinsjugendtage
a) Feststellung der anwesenden jugendlichen Mitglieder
b) Festlegung der Richtlinien für die Tätigkeit des Jugendvorstandes
c) Entgegennahme des Berichtes und des Kassenabschlusses über das abgelaufene Jahr
d) Beratung der Jahresrechnung
e) Entlastung
f) Wahl eines Versammlungsleiters
g) Wahl des Jugendobmanns und des Jugendvorstandes
h) Genehmigung des Haushaltsplanes
i) Beschlussfassung über vorliegende Anträge


7. Leitung der Jugendabteilung
Der Jugendobmann leitet die Jugendabteilung und ist verantwortlich für die erzieherische und sporttechnische Jugendarbeit. Er ist Mitglied des engeren Abteilungsvorstandes und Vorsitzender des Jugendvorstandes.


8. Vereinsjugendtage
Der ordentliche Vereinsjugendtag findet jährlich und zwar mindestens 4 Wochen vor der Jahreshauptversammlung des Hauptvereins statt. Er wird 14 Tage vorher unter Bekanntgabe der Tagesordnung vom Jugendvorstand durch Aushang und Presse einberufen. Bezüglich der Beschlussfassung gilt Punkt 12 unserer Hauptsatzung.


9. Jugendvorstand
a) der Jugendvorstand besteht aus
    1.) dem Jugendvorsitzenden
    2.) zwei gleichberechtigten 2. Jugendvorsitzenden als Stellvertreter
    3.) dem 1. Jugendgeschäftsführer
    4.) dem 2. Jugendgeschäftsführer
    5.) dem 1. Jugendkassierer
    6.) dem 2. Jugendkassierer


b) dem erweiterten Jugendvorstand gehören an
    1.) max. 3 Jugendvertreter, die z.Zt. der Wahl noch Jugendliche sind
    2.) die gewählten Beisitzer


Nach Möglichkeit der Jugendabteilung sind zur Durchführung weiterer Aufgaben weitere Mitarbeiter heranzuziehen, so z.B.


1.) Kassenprüfer
2.) Jugendübungsleiter
3.) Mannschaftsbetreuer


Der Vorsitzende des Jugendvorstandes vertritt die Interessen der Vereinsjugend nach innen und nach außen. Der Vorsitzende und seine Stellvertreter sind Mitglieder des Vereinsvorstandes.
Die Mitglieder des Jugendvorstandes werden von dem Vereinsjugendtag für 2 Jahre gewählt und bleiben bis zur Neuwahl des Jugendvorstandes im Amt.
In den Jugendvorstand ist jedes Vereinsmitglied wählbar.
Der Jugendvorstand erfüllt seine Aufgaben im Rahmen der Vereinssatzung, der Jugendordnung sowie der Beschlüsse des Vereinsjugendtages.
Der Jugendvorstand ist für seine Beschlüsse dem Vereinsjugendtag und dem Vorstand des Vereins verantwortlich.
Die Sitzungen des Jugendvorstandes finden nach Bedarf statt.
Der Jugendvorstand ist zuständig für alle Jugendangelegenheiten des Vereins. Er entscheidet über die Verwendung der der Jugendabteilung zufließenden öffentlichen zweckgebundenen Mittel sowie der vom Vereinsvorstand im Haushaltsplan der Jugendabteilung zugewiesenen Beträge.


10. Spielordnungen
Einzelheiten der Spiele regeln die Spielordnungen der Fachverbände.
Die Selbstverantwortung der Jugendlichen für die Einhaltung der geltenden Bestimmungen ist zu stärken.


11. In allen weiteren Punkten ist die Hauptsatzung anzuwenden


12. Jugendordnungsänderungen
Änderungen der Jugendsatzung können nur von dem ordentlichen und außerordentlichen Vereinsjugendtag beschlossen werden.
Sie bedürfen der Zustimmung von mindestens 2/3 der anwesenden Stimmberechtigten.


13. Die Jugendsatzung
ist Bestandteil der Hauptsatzung des Sportvereins „Schwarz - Weiß Meckinghoven e.V. 1929“ und hat nur Gültigkeit in Verbindung mit derselben und tritt ab 1. Juli 1976 in Kraft.
Datteln - Meckinghoven im Juni 1976


Letzte Änderung: März 1989